LIEFERBEDINGUNGEN



VERKAUFS-, LIEFER- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

der Betonwerke Riefenthaler OHG

HG Wien: FN 1824 h
UID: ATU 16466205


 

Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist, durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche oder telefonische Abmachungen erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
 

1) ANGEBOTE erfolgen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, freibleibend und unverbindlich. Der UMFANG DER LIEFERUNG richtet sich nach der Auftragserteilung bzw. der Auftragsbestätigung. ÄNDERUNGEN unserer Verkaufsbedingungen bei Bestellungen, oder durch besondere Einkaufsbedingungen des Auftraggebers verpflichten uns nur dann, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
 

2) LIEFERZEITANGABEN erfolgen nach bestem Ermessen. Unvorhergesehene, unverschuldete Hindernisse beim Lieferer oder beim Vorlieferer sowie höhere Gewalt verlängern die Lieferfristen entsprechend. Ansprüche auf Schadenersatz, Verzugszinsen oder auf Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Verpackungsmaterial wird verrechnet und nicht zurückgenommen. Für palettiert gelieferte Ware verrechnen wir jeweils einen Paletteneinsatz, den wir nach Rückstellung der Paletten auf unser Lager in einwandfreiem Zustand in voller Höhe vergüten. Palettenrückholung durch uns von der Bedarfsstelle des Kunden oder seinem Lager müssen wir gesondert verrechnen.
 

3) Der VERSAND erfolgt auf eigene Gefahr des Empfängers, für die sachgemäße und transportsichere Verladung hat gemäß STVO der Frächter bzw. der Lenker des Transportfahrzeuges zu sorgen.
 

4) REKLAMATIONEN können nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Empfang der Ware und vor der Verwendung unter Vorlage der Rechnung erhoben werden. Wir haften nur für die Qualität der Teile. Ausgeschlossen ist jede Haftung des Herstellers für Schäden, die durch den Transport, fehlerhaften bzw. unfachgemäßen Einbau (z.B. Einbau durch nicht befugte Personen), nachlässige unsachgemäße Behandlung oder übermäßige Beanspruchung entstehen. Mangelhafte, noch nicht verwendete Werkstücke sind nach Ermessen des Herstellers im Werk unentgeltlich auszutauschen. Bestellte und selbst ausgesuchte Waren können nicht zurückgenommen werden.
 

5) Die PREISE verstehen sich autoverladen ab Werk Wien 21. Beförderungskosten gehen, soweit nicht schriftlich anders vereinbart ist, zu Lasten des Empfängers. Rechnungen werden 30 Tage nach erfolgter Lieferung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Lieferung werden 2% Kassenskonto gewährt, sofern für bestimmte Leistungen nicht andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden (siehe Rechnungsposten mit * be-zeichnet). Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österr. Nationalbank verrechnet. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzuges, Geltendmachung des Kaufpreises, Ausgleichs oder Konkurses etc. tritt für alle Einzelforderungen Terminverlust ein und werden sowohl die in Rechnungen angesetzten als auch zur nachträglichen Gutschrift vereinbarten Rabatte, sonstige Nachlässe oder Vergütungen - ausgenommen Bahnfrachtvergütungen - ungültig.
 

6) Bis zur VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG aller Forderungen verbleibt das Eigentum an den gelieferten Waren beim Lieferer. Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden, jedoch ist die Veräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Käufer tritt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seine Abnehmer oder an Dritte schon jetzt an den Verkäufer ab. Er ist verpflichtet, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
 

Der Empfänger hat dem Lieferer Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort mitzuteilen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Kaufvertragsparteien.
 

7) UMTAUSCH:

Rücknahme bzw. Umtausch ist generell nicht möglich. Für Rücksendungen bzw. Umtausch, die gesondert vereinbart wurden, verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 15% vom verrechneten Warenwert, jedoch mindestens EUR 15,00 (ohne MwSt.). Uns dadurch entstehende Transportkosten werden ebenfalls verrechnet - begründete Werksreklamationen oder Fehllieferungen unsererseits sind davon ausgeschlossen.
 

8) BRUCHSCHADEN:

Der Versand erfolgt auf alle Fälle auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung zu Lasten des Bestellers vom Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware. Versicherungen zur Abdeckung des Bruchrisikos können vom Käufer abgeschlossen werden.
 

9) TECHNISCHE RICHTLINIEN:

Vor Einbau von Umweltschutzanlagen (Klärgruben, Sickergruben, Brunnen, Abscheider) sind unbedingt zuständige Baubehörden (gebietsabhängige Vorschreibungen) und Baudurchführer (befugte Baumeister, Brunnenmeister mit Kenntnis der Gebietseigenschaften) beizuziehen.
 

Div. Abbildungen sind nicht bindend für die Ausführung, da wir stets bestrebt sind, Verbesserungen einzuführen, wenn sich solche als vorteilhaft erweisen. Die angegebenen Gewichte sind nur annähernd, eine Gewähr für ihre Richtigkeit wird nicht übernommen. Mehr- oder Mindergewichte im Rahmen handelsüblicher Toleranzen berechtigten nicht zu Preiskürzungen oder Beanstandungen.
 

10) HAFTUNGSAUSSCHLUSS:

a) Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßgabe des § 9 ProdHG ausgeschlossen, und zwar für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmer(n).
 

b) Der Käufer (Abnehmer) verpflichtet sich, den Haftungsausschluß iSd Pkt. 10 lit a) zur Gänze auf seine Abnehmer zu überbinden und den Verkäufer in diese Freizeichnung dem Dritten gegenüber einzubeziehen;
 

c) die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern dies nicht zwingendem Recht widerspricht.
 

11) UNWIRKSAMKEIT:

a) Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages. Ungültige Vertragsbestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzten, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen.
 

b) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind integrierender Bestandteil jedes mit uns geschlossenen Kaufvertrages.
 

Geschäftsbedingungen welcher Art immer, insbesondere Einkaufsbedingungen, die mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam.
 

12) ANZUWENDENDES RECHT, GERICHTSSTAND:

Für den vorliegenden Vertrag gilt österreichisches Recht; Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.

 

Zahlungsmöglichkeit: